17. Okt 2022
Am 1. Januar 2023 treten verschieden Änderungen zum bestehenden Erbrecht in Kraft. So wird unter anderem das Pflichtteilsrecht revidiert und Erblasser können fortan freier entscheiden, wie ihr Vermögen nach dem Todesfall verteilt werden soll (vgl. auch Mögazette 01/2022).
Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten die Änderungen eine grössere Flexibilität in der Nachfolgeregelung. Allerdings reichen die Anpassungen noch nicht, um sämtliche Unwägbarkeiten der Unternehmensnachfolge aus dem Weg zu räumen. David Fuhrer und Tim Salz gehen in ihrem Beitrag im Unternehmensmagazin Mögazette auf
Wie sehen die relevanten beabsichtigten Änderungen insbesondere für Familienunternehmen und KMU wie zum Beispiel Einzelunternehmen, Personen- oder Handelsgesellschaften aus? Und können bereits heute Nachfolgelösungen im Hinblick auf die neue Gesetzgebung gestaltet werden?
Im Artikel „Erleichterte Unternehmensnachfolge für KMU - Bundesrat schlägt zusätzliche Massnahmen zum neuen Erbrecht vor“ von MLaw David Fuhrer, Rechtsanwalt und Notar und MLaw Tim Salz, Rechtsanwalt beide bei Studer Anwälte und Notare AG mit Sitz in Laufenburg, Frick und Möhlin finden sich dazu aufschlussreiche Antworten.