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Wer sich dafür entscheidet, die Nachlassabwicklung in externe Hände zu geben, tut gut daran, auch zu überlegen, was geschehen soll, wenn diese Person einer Vertretung bedarf. Genau zu diesem Zweck wurde 1982 die Studer Nachfolge AG ins Leben gerufen. Damit stellen wir sicher, dass Erbteilungsmandate – auch nach Wegfall einer natürlichen Person – kompetent und dem letzten Willen entsprechend abgewickelt werden.
Er ist in erster Linie zuständig für die Verwaltung der Erbschaft (Feststellung, Anlage und Bewahrung des Vermögens), die Bezahlung der Schulden des Erblassers, die Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse sowie die Vorbereitung der Nachlassteilung nach den Anordnungen des Erblassers oder nach den Vorschriften des Gesetzes.
Bei Übernahme des Mandats laden wir nach Bedarf und Vorlage der wichtigsten Unterlagen zu einer Erbenversammlung ein, um den persönlichen Kontakt herzustellen und gleich am Anfang die wichtigsten Fragen zu klären.
Falls gewünscht oder notwendig übernehmen wir auch einen Rundum-Service: Von der Organisation der Hausräumung über die Wartung von Liegenschaften bis hin zur Schätzung und dem Verkauf von speziellem Hausinventar.
Eine wichtige Aufgabe kann es auch sein, zwischen den Erben zu vermitteln. Unser Team ist in der Konfliktberatung ausgebildet und sucht bei Differenzen unter den Erben nach kompromissfähigen Lösungen, um die Teilung der Erbschaft nicht unnötig zu gefährden und teure Prozesse zu vermeiden.
Bei Bedarf können wir zudem auf ein langjährig bestehendes Netzwerk von unabhängigen Experten zählen: Sei es für Liegenschaftsbewertungen, komplexe Steuerberechnungen oder Vermögensanlagefragen.
Gerne nehmen wir uns Ihrem persönlichen Anliegen an. Kontaktieren Sie uns!