Ass. iur. Marika Wehmeyer
Revision des Bauvertragsrechts ab 2026
Ab 1. Januar 2026 tritt die punktuelle Revision der Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht in Kraft, welche die Rechte von Bauherrinnen und Bauherren, sowie von Immobilienkäuferinnen und -käufern, bei Baumängeln deutlich verbessert.