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ERBRECHT


Erbteil, Pflichtteil, verfügbare Quote und Erbengemeinschaft: Diese Begriffe sind untrennbar mit dem Erbrecht verbunden. Dieses bestimmt in den Artikeln 457 bis 640 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), wer die gesetzlichen Erben sind und wieviel diese bei der Teilung des Nachlasses mindestens erhalten.

DAS KÖNNTE IHRE SITUATION SEIN

Erbrecht
Erbrecht
  • Sie sind ein Ehepaar und Sie möchten sich gegenseitig maximal begünstigen.

  • Seit dem Tod Ihres Ehegatten sorgt eines Ihrer drei Kinder zusammen mit der Nachbarsfrau für Ihren Haushalt. Sie möchten diese zwei Personen grosszügig entschädigen.

  • Sie sind zum zweiten Mal verheiratet. Nach Ihrem Tod soll Ihre jetzige Ehefrau zuerst erben. Dann soll Ihr Vermögen den beiden Kindern aus erster Ehe zufliessen.

  • Sie sind in einer Erbengemeinschaft, in der einer Ihrer Miterben sämtliche Entscheide blockiert wie zum Beispiel den Verkauf einer Liegenschaft.

  • Ihr Vater hat dem Sohn als Hofübernehmer Land in der Bauzone zum Ertragswert übergeben. Sie möchten abklären, ob Ihr Pflichtteilsrecht verletzt wurde.

  • Sie vermuten, dass Ihr Vater zu Lebzeiten stark verschuldet war. Nach seinem Tod fragen Sie sich, ob Sie das Erbe ausschlagen sollen.

WAS WIR TUN

Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner in allen Belangen, die das Erbrecht mit sich bringt, insbesondere:

  • Errichtung von Ehe- und Erbverträgen
  • Errichtung von öffentlichen Testamenten
  • Nachlassberatung mit steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten
  • Überprüfung von eigenhändigen Testamenten auf
  • Stolpersteine
  • Fragestellungen im bäuerlichen Erbrecht
  • Prozessberatung und – wo sinnvoll – Prozessführung (z.B. Teilungs-Herabsetzungsklage)
  • Das Team der Studer Vorsorge und Nachfolge kümmert sich zudem um die Nachlassabwicklung von A bis Z.

WIE WIR VORGEHEN

Wir verstehen uns als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems

Sie können darauf zählen, dass wir uns engagiert und pragmatisch für die Wahrung Ihrer Interessen einsetzen. Zugleich verfolgen wir vor allem im Erbrecht den Grundsatz: Lieber ein magerer Vergleich als ein fetter Prozess. In den meisten Fällen lohnt es sich, zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Gerne nehmen wir uns Ihrem persönlichen Anliegen an. Kontaktieren Sie uns!

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