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Erbteil, Pflichtteil, verfügbare Quote und Erbengemeinschaft: Diese Begriffe sind untrennbar mit dem Erbrecht verbunden. Dieses bestimmt in den Artikeln 457 bis 640 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), wer die gesetzlichen Erben sind und wieviel diese bei der Teilung des Nachlasses mindestens erhalten.
Sie können darauf zählen, dass wir uns engagiert und pragmatisch für die Wahrung Ihrer Interessen einsetzen. Zugleich verfolgen wir vor allem im Erbrecht den Grundsatz: Lieber ein magerer Vergleich als ein fetter Prozess. In den meisten Fällen lohnt es sich, zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
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