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Wir beraten Sie, arbeiten die Verträge aus, nehmen die Beurkundung vor und veranlassen den Eintrag im entsprechenden Register.
Unsere Anwälte und Notare überprüfen auch eigenhändig geschriebene Testamente sowie Ehe- und Erbverträge auf Formgültigkeit, Anfechtbarkeit sowie steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Informationen hinsichtlich der anfallenden Kosten bei Notariatsgeschäften (Tarife, Grundbuchgebühren) im Kanton Aargau erhalten Sie bei Klick auf diesen Link.
Wir beraten Sie und erarbeiten massgeschneiderte Lösungen für eine umfassende Nachlassgestaltung und Nachfolgeplanung durch
Mithilfe dieser Instrumente können Sie die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten regeln oder Vereinbarungen im Hinblick auf eine mögliche Trennung und Scheidung treffen, um in gu-ten für schlechte Zeiten vorzusorgen.
Für die Gültigkeit von Ehevertrag, Erbvertrag und Testament sind die folgenden Formvorschriften einzuhalten:
Mittels Vorsorgeauftrag kann vorausschauend festgehalten werden, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden (etwa aufgrund einer Geistesschwäche wie Demenz oder Alzheimererkrankung). Die von Ihnen bestimmten Vertretungshandlungen beziehen sich auf sämtliche administrativen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten, die in Ihrem Interesse geregelt werden müssen. Sie können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung Ihrer Angelegenheiten beauftragen. So können Sie die amtliche Einsetzung eines Berufsbeistandes verhindern.
Gleichzeitig mit dem Vorsorgeauftrag kann auch eine Generalvollmacht und eine Patientenverfügung verfasst werden. Damit haben Sie Ihre Vertretung umfassend geregelt.
Ein Vorsorgeauftrag kann entweder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder durch einen Notar in einer öffentlichen Urkunde beurkundet werden. Wir empfehlen, den Vorsorgeauftrag als öffentliche Urkunde aufzusetzen. Damit sind klare und detaillierte Bestimmungen gewährleistet.
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass in der medizinischen Behandlung Ihrem Willen Folge geleistet wird, auch dann, wenn Sie diesen krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äussern können. In einer Patientenverfügung bestimmen Sie eine Person, die Sie gegenüber dem medizinischen Personal vertritt. Zudem halten Sie Anordnungen fest, beispielsweise hinsichtlich lebensverlängernde Massnahmen oder Schmerz- und Symptombehandlung.
Ein Muster können Sie hier herunterladen.
Unser Notariatsteam verfügt über grosse Erfahrung insbesondere betreffend die folgenden Grundstückgeschäfte:
Die Übertragung von Grundstücken ist komplex. Beispielsweise stellt sich oft die Frage nach der geeigneten Eigentumsform bei mehreren Eigentümern. Wählt man besser das Gesamteigentum oder das Miteigentum? Daneben bestehen vielfach Unklarheiten betreffend steuerrechtlichen Aspekten (insbesondere die Grundstückgewinnsteuern). Schliesslich kann die korrekte Berechnung des Kaufpreises oder die Formulierung von Gewährleistungsklauseln schwierig sein. Studer Anwälte und Notare ist spezialisiert darauf, Sie betreffend diesen Fragen umfassend zu beraten.
Neben der Vertragsgestaltung verfügen wir über grosse Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden (insbesondere den Grundbuchämtern), Banken und Pensionskassen. Unser Team ist geübt darin, Ihren Vertrag speditiv zu erstellen, notariell zu beurkunden, allfällige Bewilligungen einzuholen und schlussendlich die Handänderung beim Grundbuchamt zu vollziehen.
Schuldbriefe dienen dazu, Forderungen abzusichern. Oft kommen sie im Zusammenhang mit Hypotheken zur Anwendung. Existiert noch kein Schuldbrief, ist dieser durch den Notar neu zu errichten. Sofern für ein Grundstück bereits ein Schuldbrief vorliegt, dieser aber summenmässig nicht der geforderten Sicherungssumme entspricht, muss der Schuldbrief erhöht werden. Unser Notariatsteam steht Ihnen sowohl bei der Errichtung und Erhöhung von Schuldbriefen als auch bei Zusammenlegungen, Teilungen oder Umwandlungen von Papier- in Register-Schuldbriefe gerne zur Verfügung.
Verträge zur Begründung von Dienstbarkeiten zu Gunsten eines anderen Grundstückes oder zu Gunsten einer Person sind durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. Unser Notariatsteam ist darauf spezialisiert, solche Dienstbarkeitsverträge zu erstellen. Zur bildlichen Darstellung einer Dienstbarkeit ist meist auch ein Situationsplan notwendig. Solche Pläne müssen gewisse Anforderungen erfüllen, weshalb wir die Pläne in Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten oder in einfacheren Fällen auch selber ausfertigen.
Eine bestehende Parzelle kann mittels sogenanntem Parzellierungsbegehren in mehrere Parzellen aufgeteilt werden. Im umgekehrten Verfahren, der Vereinigung, werden mehrere Parzellen zu einer Parzelle vereinigt. Dabei sind auch sämtliche Grundbucheinträge betreffend die involvierten Parzellen anzupassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Unser Notariatsteam verfügt über langjährige Erfahrung bei der Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum. Wir beraten Sie gerne bei der konkreten Ausgestaltung und sind geübt darin, die notwendigen Urkunden und Reglemente zu erstellen, Pläne in Zusammenarbeit mit Architekten und Planern vorzubereiten, allfällige Zustimmungen bei den Banken oder Behörden einzuholen und schliesslich das Stockwerkeigentum und Miteigentum beim Grundbuchamt zu begründen.
Unser Notariatsteam erstellt auf Ihren Wunsch Verträge zur Begründung von Kaufsrechten, Vorkaufsrechten, Rückkaufsrechten und Gewinnanteilsrechten. Zwingend zu beachten ist dabei die maximal zulässige Dauer eines jeweiligen Rechts. Diese Rechte können so ausgestaltet werden, dass die Ausübung an gewisse Bedingungen oder Konditionen gebunden ist. Damit sie gegenüber Dritten Rechtswirksamkeit entfalten, empfiehlt sich nach Möglichkeit die Vormerkung im Grundbuch.
Kaufsrecht
Recht, ein Grundstück durch einseitige Erklärung und zum Voraus bestimmten Kaufpreis kaufen zu können.
Vorkaufsrecht
Recht, ein Grundstück im Falle des Verkaufs an einen Dritten für sich zu beanspruchen.
Rückkaufsrecht
Recht eines Verkäufers, ein verkauftes Grundstück wieder zurückzukaufen.
Gewinnanteilsrecht
Recht, am während der Haltedauer erwirtschafteten Grund-stücksgewinn eines Grundstückes bei Weiterveräusserung durch den Käufer teilzuhaben.
Unser Team ist spezialisiert auf und unterstützt Sie insbesondere bei den folgenden Angelegenheiten:
Egal ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Verein oder Stiftung, unser Team berät Sie zu sämtlichen Fragen betreffend der Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Daneben verfügen wir über vertiefte Expertise im Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Aspekten der entsprechenden Rechtsform.
Bei Gründungen erstellen wir für Sie sämtliche Gründungsunterlagen, wie Gesellschaftsbeschlüsse, Statuten, Urkunden und Aktienzertifikate, und nehmen die Eintragung im Handelsregister vor. Bei Bedarf entwerfen wir für Sie auch Aktionärbindungsverträge.
Daneben unterstützen wir Sie beim „Corporate Housekeeping“ und erstellen die notwendigen Dokumente für die Anpassung von Zeichnungsberechtigten oder die Änderung der Statuten.
Unsere Notare beglaubigen gerne die Echtheit Ihrer Unterschrift oder von Dokumenten.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist die Unterschrift vor dem Notar zu leisten. Dazu müssen Sie sich mit einem amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte) ausweisen.
Bei der Beglaubigung von Dokumenten (Ausweiskopien, Zeugnisse) sind die Originaldokumente dem Notar auszuhändigen.
Gerne erstellen wir für Sie Solidarbürgschaften und beurkunden diese formgerecht (etwa für Banken).
Wir verfassen und beurkunden Erklärungen einer Person über einen Zustand oder eine Tatsache zu Handen von Behörden und Gerichten in deutscher und englischer Sprache.
Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Ausfertigung von Vollmachten, sei es für die umfassende Vertretung im Rechtsverkehr (sogenannte Generalvollmacht) oder zum Abschluss von spezifischen Rechtsgeschäften beziehungsweise innerhalb eines klar definierten Bereichs (sogenannte Spezialvollmacht).
Gerne nehmen wir uns Ihrem persönlichen Anliegen an. Kontaktieren Sie uns!