04. April 2017
Wohnrecht oder Nutzniessung?
Stirbt ein Ehegatte und im Nachlass befindet sich das selbstbewohnte Wohnhaus oder die Eigentumswohnung, kann der überlebende Ehegatte gemäss Gesetz das Wohnrecht oder die Nutzniessung verlangen. Die Frage nach Wohnrecht oder Nutzniessung stellt sich auch, wenn Eltern ihr Eigenheim den Kindern bereits zu Lebzeiten übertragen möchten, gleichzeitig aber weiterhin ihre Liegenschaft selber bewohnen möchten. Im Magazin "Dorf Aktuell" erläutert Dr. Benno Studer die Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nutzniessung.