19. Sep 2017
Mit einem Erbverzicht verlangen die Eltern von den Kindern eine Unterschrift, dass sie beim Tode des erstversterbenden Elternteils auf ihre Erbansprüche verzichten und das Erbe erst nach dem Tode des zweitversterbenden Elternteils antreten. Wann ist diese Regelung sinnvoll? Auf genau diese Frage geht Dr. Benno Studer in seinem neusten Beitrag im Magazin "Dorf Aktuell" ein.
Bei einem Erbverzicht verlangen die Eltern von den Kindern eine Unterschrift, dass sie beim Tode des erstversterbenden Elternteils auf Erbansprüche verzichten und das Erbe (soweit es dann noch vorhanden ist) erst nach dem Tode des zweitversterbenden Elternteils antreten.
Diese Regelung, welche in einem notariellen Erbvertrag mit zwei Zeugen abzuschliessen ist, kann beispielsweise bei Patchwork-Konstellationen oder Konkubinatspaaren sinnvoll sein.
Weitere Informationen sind im Beitrag von Dr. Benno Studer im Magazin "Dorf Aktuell" zu finden.