Ergänzungsleistungen können für die Erben teuer werden

27. Sep 2022

In seinem aktuellen Beitrag im Fachmagazin 50plus nimmt Dr. Benno Studer einen Fall auf, mit dem sich das Bundesgericht kürzlich zu befassen hatte. Es geht um zu Unrecht bezogene Ergänzungsleistungen und die Frage, ob die Erben zur Rückleistung verpflichtet werden können und wenn ja, innert welcher Frist.


Am 1. Januar 2021 wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, wonach Ergänzungsleistungen, auch wenn sie rechtmässig bezogen wurden, rückerstattungspflichtig sind. Die Ergänzungsleistungen sind jedoch nur zu begleichen, wenn das Nachlassvermögen mehr als 40‘000.– Franken beträgt. Zurückzuzahlen sind Leistungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgten. Ergänzungsleistungen, die vor dem 1. Januar 2021 ausgerichtet wurden, sind nicht zurückzuerstatten, wenn sie rechtmässig bezogen wurden.

Kürzlich hatte sich nun das das Bundesgericht mit einem Fall zu befassen, in welchem Ergänzungsleistungen zu Unrecht bezogen wurden.

Lesen Sie hier, ob die Erben zur Rückleistung verpflichtet werden können und wenn ja, innert welcher Frist.

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